Mahnung vom Statistischen Bundesamt – so reagierst du richtig

Für einen oder mehrere Monate fehlt deine Intrastat-Meldung? Warum die Mahnung kommt und wie du die Sache schnell erledigst.

Aktualisiert: Oktober 2026 · von der awastat-Redaktion

Mahnung vom Statistischen Bundesamt mit Hinweis auf fehlende Intrastat-Meldungen

Eine Mahnung vom Statistischen Bundesamt bedeutet: Für mindestens einen Monat fehlt deine Intrastat-Meldung. Das ist ärgerlich, aber lösbar – wenn du jetzt schnell reagierst. Hier erfährst du, wie es zu einer Mahnung kommt, welche Folgen drohen und wie du die Sache in wenigen Tagen erledigt bekommst.

Warum du eine Mahnung bekommst

Das Statistische Bundesamt gleicht die Intrastat-Meldungen mit Angaben aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab. Meldet ein Unternehmen innergemeinschaftliche Lieferungen oder Erwerbe an das Finanzamt, aber keine Intrastat-Meldung an das Statistikamt, fällt das auf. Dann werden die fehlenden Monate angemahnt.

Typische Ursachen:

  • Die Meldeschwelle wurde überschritten, ohne dass es jemand gemerkt hat. Eine automatische Benachrichtigung gibt es nicht.
  • Die zuständige Person ist ausgefallen oder hat das Unternehmen verlassen.
  • In einem Monat ohne Warenbewegung wurde keine Fehlmeldung abgegeben.
  • Eine Meldung wurde technisch nicht korrekt übermittelt und ist nie angekommen.

Was passiert, wenn du nicht reagierst

Wer eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, handelt ordnungswidrig. Laut Leitfaden zur Intrahandelsstatistik kann das mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden – vor allem dann, wenn Rückfragen und Mahnungen ins Leere laufen. Wichtig: Auch nach einem Bußgeld musst du die fehlenden Meldungen nachreichen.

Die gute Nachricht: Wer nach der Mahnung zügig nachmeldet und mit dem Amt in Kontakt bleibt, kommt in aller Regel ohne weitere Folgen davon.

In vier Schritten zur Lösung

1. Mahnung genau lesen

Welche Monate und welche Richtung – Eingang oder Versendung – fehlen? Bis wann sollst du reagieren? Notiere dir die Materialnummer bzw. das Aktenzeichen, das im Schreiben steht.

2. Kurz beim Amt melden

Ruf die im Schreiben genannte Stelle an oder schreib eine kurze Nachricht: Die Meldungen sind in Arbeit und kommen bis zu einem konkreten Datum. Das zeigt guten Willen und verschafft dir Zeit.

3. Daten für die fehlenden Monate zusammenstellen

Rechnungen, Warennummern, Gewichte und Partnerländer für jeden fehlenden Monat. Hattest du in einem Monat keine Warenbewegung, gibst du dafür eine Fehlmeldung ab. Nachmeldungen für frühere Monate werden ganz normal mit dem jeweiligen Berichtsmonat übermittelt – sie sind keine Berichtigung.

4. Nachmelden und für die Zukunft vorsorgen

Übermittle alle fehlenden Monate so schnell wie möglich. Danach gilt: Jeden Monat bis zum 10. Arbeitstag melden und eine Vertretung regeln, damit es nicht wieder passiert.

Mahnung – und keine Kapazität?

Gerade bei mehreren fehlenden Monaten wird die Nachmeldung schnell zum Projekt: Warennummern recherchieren, Daten aus alten Rechnungen ziehen, Portal-Zugang klären. Das kostet Tage, die im Tagesgeschäft fehlen.

Schick uns die Mahnung. Per E-Mail an info@awastat.de oder ruf an unter 02821 7416577. Wir holen die fehlenden Monate nach, kümmern uns um das Amt und übernehmen auf Wunsch auch die laufenden Meldungen.

Häufige Fragen

Wie hoch kann das Bußgeld werden?

Laut Leitfaden zur Intrahandelsstatistik kann ein Verstoß gegen die Auskunftspflicht als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 € geahndet werden. In der Praxis setzt das Amt ein Bußgeld meist erst ein, wenn Rückfragen und Mahnungen ohne Reaktion bleiben.

Muss ich nach einem Bußgeld trotzdem noch melden?

Ja. Ein Bußgeld ersetzt die Meldung nicht. Die fehlenden Monate müssen in jedem Fall nachgereicht werden.

Wir haben nie einen Heranziehungsbescheid bekommen. Müssen wir trotzdem nachmelden?

In der Regel ja. Die Meldepflicht entsteht automatisch, sobald dein Unternehmen eine Meldeschwelle überschreitet – das Statistische Bundesamt schickt dafür keine automatische Benachrichtigung.

Kann awastat die Nachmeldung übernehmen?

Ja. Wir melden als Drittanmelder in deinem Namen, auch rückwirkend für mehrere Monate, und übernehmen die Kommunikation mit dem Amt.

Wir erstellen deine Intrastat-Meldung ab 39,99 € im Monat

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns deine Meldesituation an und sagen dir, was es kostet. Unverbindlich und ohne Vertragsfalle.