Intrastat-Meldeschwellen 2026

Ab welchem Warenwert dein Unternehmen Intrastat melden muss – mit den aktuellen Werten für Deutschland und Österreich und einem Schnell-Check.

Aktualisiert: Oktober 2026 · von der awastat-Redaktion

Die Meldeschwellen 2026 in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland deutlich höhere Schwellen. Sie wurden rückwirkend angehoben und gelten auch 2026 unverändert:

Richtungbis 2024seit 2025
Versendung500.000 €1.000.000 €
Eingang800.000 €3.000.000 €

Schnell-Check: Bin ich meldepflichtig?

Trag die Werte deiner EU-Warenverkehre aus dem Vorjahr ein. Das Ergebnis ist eine erste Orientierung, keine verbindliche Auskunft.

So funktioniert die Schwelle

  • Vorjahr entscheidet: Hat dein Unternehmen die Schwelle im Vorjahr überschritten, bist du im laufenden Jahr für diese Richtung meldepflichtig.
  • Überschreiten im laufenden Jahr: Wird die Schwelle erst im Laufe des Jahres überschritten, beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem das passiert. Für diesen Monat ist die erste Meldung fällig.
  • Getrennt nach Richtung: Eingang und Versendung haben eigene Schwellen und werden unabhängig voneinander betrachtet.
  • Fehlmeldung: Bist du meldepflichtig, hast aber in einem Monat keine meldepflichtigen Umsätze, gibst du eine Fehlmeldung ab.
  • Keine Bagatellgrenze: Oberhalb der Schwelle werden auch kleine Sendungen gemeldet.

Meldeschwellen in Österreich 2026

Auch Österreich hat die Schwellen ab dem Berichtsjahr 2026 deutlich angehoben: auf 5 Mio. € für Eingänge (bisher 1,1 Mio. €) und 1,2 Mio. € für Versendungen (bisher 1,1 Mio. €). Mehr zu Intrastat in Österreich

Schwellen in anderen EU-Ländern

Jeder Mitgliedstaat legt seine Schwellen selbst fest und passt sie regelmäßig an. Wenn dein Unternehmen in einem anderen EU-Land umsatzsteuerlich registriert ist, kann dort eine eigene Intrastat-Pflicht entstehen. Wir prüfen die aktuellen Werte für dich und melden in 12 EU-Ländern.

Häufige Fragen

Gilt die Schwelle für Eingang und Versendung zusammen?

Nein. Jede Richtung wird getrennt betrachtet. Es ist gut möglich, dass dein Unternehmen nur für die Versendung meldepflichtig ist, aber nicht für den Eingang.

Was zählt in den Schwellenwert hinein?

Maßgeblich ist der Wert der innergemeinschaftlichen Warenverkehre in der jeweiligen Richtung. Die Werte aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind ein guter erster Anhaltspunkt.

Wir lagen früher über der alten Schwelle. Müssen wir weiter melden?

Wenn dein Unternehmen unter den seit 2025 geltenden Schwellen liegt, entfällt die Pflicht für die jeweilige Richtung. Freiwillig melden darfst du weiterhin.

Wir erstellen deine Intrastat-Meldung ab 39,99 € im Monat

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns deine Meldesituation an und sagen dir, was es kostet. Unverbindlich und ohne Vertragsfalle.