Intrastat-Fehlmeldung: Pflicht auch ohne Warenbewegung

Seit 2025 müssen meldepflichtige Unternehmen auch Monate ohne Warenbewegung melden. So funktioniert die Fehlmeldung.

Aktualisiert: Oktober 2026 · von der awastat-Redaktion

Ein Monat ohne Warenbewegungen wird als Fehlmeldung gemeldet

Kein Wareneingang aus der EU, keine Versendung – also auch keine Meldung? Nicht ganz. Seit 2025 gilt: Wer meldepflichtig ist, muss auch Monate ohne Warenbewegung melden. Das nennt sich Fehlmeldung oder Fehlanzeige. Wer sie vergisst, bekommt schnell eine Mahnung.

Was ist eine Fehlmeldung?

Mit der Fehlmeldung teilst du dem Statistischen Bundesamt mit, dass dein Unternehmen in einem bestimmten Monat in einer Verkehrsrichtung keine meldepflichtigen Warenbewegungen hatte. Für das Amt ist das wichtig: Ohne Fehlmeldung kann es nicht unterscheiden, ob du nichts zu melden hattest oder die Meldung vergessen hast.

Wann du eine Fehlmeldung abgeben musst

  • Dein Unternehmen ist für die Richtung Eingang oder Versendung meldepflichtig.
  • In einem Berichtsmonat gab es in dieser Richtung keine meldepflichtigen Warenbewegungen.

Typische Fälle sind Betriebsferien, saisonales Geschäft oder Unternehmen, die nur ab und zu Ware aus der EU beziehen. Die Fehlmeldung gilt jeweils pro Richtung und pro Monat.

Bis wann und wie

Für die Fehlmeldung gilt dieselbe Frist wie für jede Intrastat-Meldung: spätestens der 10. Arbeitstag des Folgemonats. Abgeben kannst du sie

  • als Formularmeldung im Online-Portal IDEV,
  • elektronisch über eSTATISTIK.core,
  • als Dateimelder per E-Mail an die Eingangskontrolle des Statistischen Bundesamts – mit Materialnummer, Verkehrsrichtung und Berichtsmonat.

Typische Fehler

  • Gar nichts melden: Der häufigste Fehler. Das Amt wertet den fehlenden Monat als versäumte Meldung und mahnt.
  • Nur eine Richtung abdecken: Wer für beide Richtungen meldepflichtig ist, braucht für jede Richtung entweder eine Meldung oder eine Fehlmeldung.
  • Monat übersehen: Gerade in ruhigen Monaten gerät die Meldung schnell in Vergessenheit. Ein fester Termin im Kalender hilft.

Mit awastat passiert das nicht. Wir behalten jeden Monat und jede Richtung im Blick und geben auch Fehlmeldungen fristgerecht für dich ab.

Häufige Fragen

Seit wann ist die Fehlmeldung Pflicht?

Die Pflicht zur Fehlmeldung gilt seit dem Berichtsjahr 2025. Wer meldepflichtig ist und in einem Monat keine meldepflichtigen Warenbewegungen hatte, muss das ausdrücklich mitteilen.

Brauche ich für jede Richtung eine eigene Fehlmeldung?

Ja. Eingang und Versendung werden getrennt betrachtet. Bist du für beide Richtungen meldepflichtig und hattest in einem Monat nur Versendungen, meldest du die Versendungen und gibst für den Eingang eine Fehlmeldung ab.

Muss ich eine Fehlmeldung abgeben, wenn ich gar nicht meldepflichtig bin?

Nein. Die Fehlmeldung betrifft nur Unternehmen, die für die jeweilige Richtung meldepflichtig sind – also über der Meldeschwelle liegen.

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