Intrastat-Meldung 2026: der komplette Leitfaden

Wer melden muss, welche Angaben gebraucht werden, bis wann die Meldung beim Statistischen Bundesamt sein muss – und was sich gerade ändert.

Aktualisiert: Oktober 2026 · von der awastat-Redaktion

Ablauf einer Intrastat-Meldung

Was ist Intrastat?

Intrastat ist die Statistik über den Warenhandel zwischen den 27 EU-Mitgliedstaaten, auf Deutsch auch Intrahandelsstatistik genannt. Seit es innerhalb der EU keine Zollanmeldungen mehr gibt, fehlt dem Staat diese Datenquelle. Deshalb melden die Unternehmen ihre Warenbewegungen selbst – in Deutschland monatlich an das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden.

Unterschieden werden zwei Richtungen, die getrennt betrachtet werden:

  • Eingang: Waren, die aus einem anderen EU-Land nach Deutschland kommen.
  • Versendung: Waren, die aus Deutschland in ein anderes EU-Land gehen.

Wer muss eine Intrastat-Meldung abgeben?

Vereinfacht gilt: Bei der Versendung ist meldepflichtig, wer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes eine innergemeinschaftliche Lieferung ausführt. Beim Eingang ist es in der Regel, wer einen innergemeinschaftlichen Erwerb tätigt. Privatpersonen melden nicht.

Gemeldet wird nur, wenn dein Unternehmen die Meldeschwelle für die jeweilige Richtung überschreitet. In Deutschland liegen die Schwellen seit 2025 bei:

RichtungJahreswert
Versendung1 Mio. €
Eingang3 Mio. €

Alles zu den Schwellen, dem Vorjahresprinzip und einem Schnell-Check findest du unter Intrastat-Meldeschwellen 2026.

Welche Warenbewegungen gemeldet werden

Entscheidend ist, dass die Ware tatsächlich die deutsche Grenze innerhalb der EU überschreitet. Kommt eine Ware aus China in Hamburg an, ist das ein Import aus einem Drittland und läuft über den Zoll, nicht über Intrastat. Wird eine Ware im Ausland produziert und von dort direkt in ein anderes EU-Land geliefert, ist sie für die deutsche Intrastat nicht relevant – auch dann nicht, wenn ein deutsches Unternehmen die Rechnung stellt.

Bei Reihengeschäften melden der Versender und der Empfänger der Ware, nicht der Zwischenhändler.

Was in die Meldung gehört

Für jede Position werden unter anderem diese Angaben gebraucht:

  • Warennummer (8-stellig) und Warenbezeichnung
  • Partnerland, also Bestimmungs- oder Versendungsmitgliedstaat
  • Ursprungsland der Ware
  • Art des Geschäfts, zum Beispiel Kauf, Lohnveredelung oder Rücksendung
  • Verkehrszweig, also wie die Ware transportiert wurde
  • Bundesland des Ursprungs beziehungsweise der Bestimmung
  • Eigenmasse in Kilogramm und gegebenenfalls die besondere Maßeinheit
  • Rechnungsbetrag
  • bei der Versendung: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners

Die meisten Fehler entstehen bei der Warennummer und beim Ursprungsland. So findest du die richtige Warennummer.

Bis wann gemeldet werden muss

Die Meldung für einen Monat muss spätestens am 10. Arbeitstag des Folgemonats beim Statistischen Bundesamt sein. Die konkreten Termine findest du in unserer Übersicht Intrastat-Abgabetermine.

Wie gemeldet wird

Die Meldung geht ausschließlich elektronisch an Destatis. Bisher gab es dafür das Online-Verfahren IDEV und für größere Datenmengen eSTATISTIK.core. IDEV kann nur noch für Daten bis einschließlich Dezember 2026 genutzt werden. Danach bleibt nur eSTATISTIK.core. Was das für dich bedeutet, liest du in IDEV läuft aus.

Was passiert, wenn man nicht meldet?

Wer eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, handelt nach dem Bundesstatistikgesetz ordnungswidrig. Das Statistikamt mahnt in der Regel zuerst und kann dann ein Bußgeld festsetzen. Außerdem müssen fehlende Monate nachgemeldet werden.

Schon eine Mahnung bekommen? Ruf uns an unter 02821 7416577. Wir holen fehlende Monate nach und klären die Situation mit dem Amt.

Intrastat und Zusammenfassende Meldung

Die Intrastat-Meldung wird oft mit der Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern verwechselt. Beides sind getrennte Pflichten mit unterschiedlichen Empfängern, Inhalten und Fristen. Die Unterschiede im Überblick.

Häufige Fragen

Ist Intrastat eine Steuer?

Nein. Intrastat ist eine reine Statistik über den Warenverkehr zwischen EU-Ländern. Es wird nichts bezahlt. Trotzdem ist die Meldung gesetzliche Pflicht, und Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Müssen auch Dienstleistungen gemeldet werden?

Nein. Intrastat erfasst nur Waren, die physisch eine Grenze innerhalb der EU überschreiten. Dienstleistungen gehören in die Zusammenfassende Meldung, nicht in Intrastat.

Gibt es eine Bagatellgrenze für kleine Sendungen?

In Deutschland nicht. Liegt dein Unternehmen über der Meldeschwelle, wird grundsätzlich jede Warenbewegung gemeldet, auch mit geringem Wert.

Was ist eine Fehlmeldung?

Wer meldepflichtig ist, aber in einem Monat keine meldepflichtigen Warenbewegungen hatte, muss das mit einer sogenannten Fehlmeldung mitteilen.

Darf ein Dienstleister für uns melden?

Ja. Jedes meldepflichtige Unternehmen darf sich durch einen Dritten mit Sitz in der EU vertreten lassen. Genau das machen wir als Drittanmelder.

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Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns deine Meldesituation an und sagen dir, was es kostet. Unverbindlich und ohne Vertragsfalle.