Dein Unternehmen ist in Ungarn umsatzsteuerlich registriert und bewegt dort Waren über die Grenze? Dann kann neben der deutschen auch eine Intrastat-Meldung in Ungarn fällig werden. Hier findest du die wichtigsten Regeln für 2026 auf einen Blick.
Auf einen Blick
| Zuständig | Ungarisches Statistikamt (KSH) |
|---|---|
| Meldeschwellen 2026 | Eingang 500.000.000 HUF · Versendung 200.000.000 HUF |
| Abgabefrist | bis zum 15. des Folgemonats |
| Meldung | monatlich, getrennt nach Eingang und Versendung |
Wann du in Ungarn meldepflichtig bist
Intrastat wird immer in dem Land gemeldet, aus dem die Ware physisch abgeht oder in dem sie physisch ankommt. Eine Meldepflicht in Ungarn entsteht für ein deutsches Unternehmen typischerweise, wenn es dort umsatzsteuerlich registriert ist – etwa wegen eines Lagers, eines Konsignationslagers oder eigener Lieferungen – und Waren von dort in andere EU-Länder versendet oder aus anderen EU-Ländern dorthin bezieht.
Lieferungen von Deutschland nach Ungarn meldest du dagegen in Deutschland als Versendung. Dein Kunde in Ungarn meldet denselben Vorgang dort als Eingang.
Meldeschwellen 2026
Ungarn hat für 2026 folgende Jahresschwellen festgelegt. Eingang und Versendung werden getrennt betrachtet:
| Richtung | Schwelle 2026 |
|---|---|
| Eingang (Erwerbe aus der EU) | 500.000.000 HUF |
| Versendung (Lieferungen in die EU) | 200.000.000 HUF |
Liegt dein Unternehmen in einer Richtung darüber, musst du für diese Richtung monatlich melden.
Frist und Ablauf
Die Meldung ist monatlich bis zum 15. des Folgemonats abzugeben. Hattest du in einem Monat keine meldepflichtigen Warenbewegungen, kann – wie in Deutschland – eine Fehlmeldung nötig sein.
Besonderheiten in Ungarn
In Ungarn beginnt die Meldepflicht in dem Monat, in dem die Summe der vorangegangenen zwölf Monate die Schwelle überschreitet. Die Werte gelten in Forint. Für Lohnveredelungsgeschäfte gibt es zusätzliche Regeln.
Stand: Oktober 2026. Die Schwellen und Fristen werden jedes Jahr neu festgelegt. Wir prüfen die aktuellen Werte für dich, bevor wir melden.
Wir melden für dich in Ungarn
awastat ist als Drittanmelder in Ungarn tätig. Du schickst uns deine Daten wie gewohnt, wir übernehmen Zugang, Warennummern und Meldung – zusammen mit deiner deutschen Meldung, mit einem Ansprechpartner für alle Länder. Alle Länder im Überblick
Häufige Fragen
Wie wird die Schwelle in Ungarn berechnet?
Maßgeblich ist laut KSH die Summe der vorangegangenen zwölf Monate. Überschreitet sie die Schwelle, beginnt die Meldepflicht ab diesem Monat.
Kann awastat die Meldung in Ungarn übernehmen?
Ja. Wir melden als Drittanmelder in Ungarn und in elf weiteren EU-Ländern. Du lieferst deine Daten einmal, wir kümmern uns um die Meldungen in allen Ländern.