Dein Unternehmen ist in Slowenien umsatzsteuerlich registriert und bewegt dort Waren über die Grenze? Dann kann neben der deutschen auch eine Intrastat-Meldung in Slowenien fällig werden. Hier findest du die wichtigsten Regeln für 2026 auf einen Blick.
Auf einen Blick
| Zuständig | Statistisches Amt der Republik Slowenien (SURS) |
|---|---|
| Meldeschwellen 2026 | Eingang 300.000 € · Versendung 280.000 € |
| Abgabefrist | bis zum 15. des Folgemonats |
| Meldung | monatlich, getrennt nach Eingang und Versendung |
Wann du in Slowenien meldepflichtig bist
Intrastat wird immer in dem Land gemeldet, aus dem die Ware physisch abgeht oder in dem sie physisch ankommt. Eine Meldepflicht in Slowenien entsteht für ein deutsches Unternehmen typischerweise, wenn es dort umsatzsteuerlich registriert ist – etwa wegen eines Lagers, eines Konsignationslagers oder eigener Lieferungen – und Waren von dort in andere EU-Länder versendet oder aus anderen EU-Ländern dorthin bezieht.
Lieferungen von Deutschland nach Slowenien meldest du dagegen in Deutschland als Versendung. Dein Kunde in Slowenien meldet denselben Vorgang dort als Eingang.
Meldeschwellen 2026
Slowenien hat für 2026 folgende Jahresschwellen festgelegt. Eingang und Versendung werden getrennt betrachtet:
| Richtung | Schwelle 2026 |
|---|---|
| Eingang (Erwerbe aus der EU) | 300.000 € |
| Versendung (Lieferungen in die EU) | 280.000 € |
Liegt dein Unternehmen in einer Richtung darüber, musst du für diese Richtung monatlich melden.
Frist und Ablauf
Die Meldung ist monatlich bis zum 15. des Folgemonats abzugeben. Hattest du in einem Monat keine meldepflichtigen Warenbewegungen, kann – wie in Deutschland – eine Fehlmeldung nötig sein.
Besonderheiten in Slowenien
Die slowenischen Schwellen gehören zu den niedrigeren in der EU. Schon ein mittleres Geschäftsvolumen mit Slowenien kann eine eigene Meldepflicht auslösen, wenn du dort umsatzsteuerlich registriert bist.
Stand: Oktober 2026. Die Schwellen und Fristen werden jedes Jahr neu festgelegt. Wir prüfen die aktuellen Werte für dich, bevor wir melden.
Wir melden für dich in Slowenien
awastat ist als Drittanmelder in Slowenien tätig. Du schickst uns deine Daten wie gewohnt, wir übernehmen Zugang, Warennummern und Meldung – zusammen mit deiner deutschen Meldung, mit einem Ansprechpartner für alle Länder. Alle Länder im Überblick
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Meldepflicht?
Ab dem Monat, in dem dein Unternehmen die Schwelle für die jeweilige Richtung überschreitet. Prüfe die Werte für Eingang und Versendung getrennt.
Kann awastat die Meldung in Slowenien übernehmen?
Ja. Wir melden als Drittanmelder in Slowenien und in elf weiteren EU-Ländern. Du lieferst deine Daten einmal, wir kümmern uns um die Meldungen in allen Ländern.