Dein Unternehmen ist in der Slowakei umsatzsteuerlich registriert und bewegt dort Waren über die Grenze? Dann kann neben der deutschen auch eine Intrastat-Meldung in der Slowakei fällig werden. Hier findest du die wichtigsten Regeln für 2026 auf einen Blick.
Auf einen Blick
| Zuständig | Statistisches Amt der Slowakischen Republik (ŠÚ SR) |
|---|---|
| Meldeschwellen 2026 | Eingang 1.000.000 € · Versendung 1.000.000 € |
| Abgabefrist | bis zum 15. des Folgemonats |
| Meldung | monatlich, getrennt nach Eingang und Versendung |
Wann du in der Slowakei meldepflichtig bist
Intrastat wird immer in dem Land gemeldet, aus dem die Ware physisch abgeht oder in dem sie physisch ankommt. Eine Meldepflicht in der Slowakei entsteht für ein deutsches Unternehmen typischerweise, wenn es dort umsatzsteuerlich registriert ist – etwa wegen eines Lagers, eines Konsignationslagers oder eigener Lieferungen – und Waren von dort in andere EU-Länder versendet oder aus anderen EU-Ländern dorthin bezieht.
Lieferungen von Deutschland nach Slowakei meldest du dagegen in Deutschland als Versendung. Dein Kunde in der Slowakei meldet denselben Vorgang dort als Eingang.
Meldeschwellen 2026
Slowakei hat für 2026 folgende Jahresschwellen festgelegt. Eingang und Versendung werden getrennt betrachtet:
| Richtung | Schwelle 2026 |
|---|---|
| Eingang (Erwerbe aus der EU) | 1.000.000 € |
| Versendung (Lieferungen in die EU) | 1.000.000 € |
Liegt dein Unternehmen in einer Richtung darüber, musst du für diese Richtung monatlich melden.
Frist und Ablauf
Die Meldung ist monatlich bis zum 15. des Folgemonats abzugeben. Hattest du in einem Monat keine meldepflichtigen Warenbewegungen, kann – wie in Deutschland – eine Fehlmeldung nötig sein.
Besonderheiten in der Slowakei
Die Slowakei verwendet den Euro, die Schwellen sind für beide Richtungen gleich. Gerade für Unternehmen mit Fertigung oder Lohnveredelung in der Slowakei lohnt sich ein genauer Blick auf die Art des Geschäfts.
Stand: Oktober 2026. Die Schwellen und Fristen werden jedes Jahr neu festgelegt. Wir prüfen die aktuellen Werte für dich, bevor wir melden.
Wir melden für dich in der Slowakei
awastat ist als Drittanmelder in der Slowakei tätig. Du schickst uns deine Daten wie gewohnt, wir übernehmen Zugang, Warennummern und Meldung – zusammen mit deiner deutschen Meldung, mit einem Ansprechpartner für alle Länder. Alle Länder im Überblick
Häufige Fragen
Gelten bei Lohnveredelung besondere Regeln?
Bei Lohnveredelung ändern sich vor allem die Angaben zur Art des Geschäfts. Wir ordnen diese Vorgänge für dich richtig zu.
Kann awastat die Meldung in der Slowakei übernehmen?
Ja. Wir melden als Drittanmelder in der Slowakei und in elf weiteren EU-Ländern. Du lieferst deine Daten einmal, wir kümmern uns um die Meldungen in allen Ländern.