Dein Unternehmen ist in den Niederlanden umsatzsteuerlich registriert und bewegt dort Waren über die Grenze? Dann kann neben der deutschen auch eine Intrastat-Meldung in den Niederlanden fällig werden. Hier findest du die wichtigsten Regeln für 2026 auf einen Blick.
Auf einen Blick
| Zuständig | Centraal Bureau voor de Statistiek (CBS) |
|---|---|
| Meldeschwellen 2026 | keine feste Schwelle – Auswahl durch die Behörde |
| Abgabefrist | bis zum 10. Arbeitstag des Folgemonats |
| Meldung | monatlich, getrennt nach Eingang und Versendung |
Wann du in den Niederlanden meldepflichtig bist
Intrastat wird immer in dem Land gemeldet, aus dem die Ware physisch abgeht oder in dem sie physisch ankommt. Eine Meldepflicht in den Niederlanden entsteht für ein deutsches Unternehmen typischerweise, wenn es dort umsatzsteuerlich registriert ist – etwa wegen eines Lagers, eines Konsignationslagers oder eigener Lieferungen – und Waren von dort in andere EU-Länder versendet oder aus anderen EU-Ländern dorthin bezieht.
Lieferungen von Deutschland nach Niederlande meldest du dagegen in Deutschland als Versendung. Dein Kunde in den Niederlanden meldet denselben Vorgang dort als Eingang.
Meldeschwellen 2026
In den Niederlanden legt das CBS jedes Jahr selbst fest, welche Unternehmen melden müssen, und informiert sie schriftlich. Eine feste, öffentlich angewendete Wertgrenze wie in Deutschland gibt es für dich als Unternehmen damit nicht – entscheidend ist das Schreiben des CBS.
Frist und Ablauf
Die Meldung ist monatlich bis zum 10. Arbeitstag des Folgemonats abzugeben. Hattest du in einem Monat keine meldepflichtigen Warenbewegungen, kann – wie in Deutschland – eine Fehlmeldung nötig sein.
Besonderheiten in den Niederlanden
Bekommst du ein Schreiben des CBS, bist du ab dem dort genannten Monat meldepflichtig. Die Niederlande sind für viele deutsche Unternehmen das wichtigste Partnerland – gerade bei Lagern in Venlo, Rotterdam oder entlang der Grenze entsteht schnell eine eigene Meldepflicht.
Stand: Oktober 2026. Die Schwellen und Fristen werden jedes Jahr neu festgelegt. Wir prüfen die aktuellen Werte für dich, bevor wir melden.
Wir melden für dich in den Niederlanden
awastat ist als Drittanmelder in den Niederlanden tätig. Du schickst uns deine Daten wie gewohnt, wir übernehmen Zugang, Warennummern und Meldung – zusammen mit deiner deutschen Meldung, mit einem Ansprechpartner für alle Länder. Alle Länder im Überblick
Häufige Fragen
Wie erfahre ich, ob ich in den Niederlanden melden muss?
Das CBS schreibt die meldepflichtigen Unternehmen an. Bist du in den Niederlanden umsatzsteuerlich registriert und bewegst dort Waren über die Grenze, solltest du auf dieses Schreiben achten.
Kann awastat die Meldung in den Niederlanden übernehmen?
Ja. Wir melden als Drittanmelder in den Niederlanden und in elf weiteren EU-Ländern. Du lieferst deine Daten einmal, wir kümmern uns um die Meldungen in allen Ländern.