Beide Meldungen betreffen Geschäfte mit anderen EU-Ländern, deshalb werden sie häufig verwechselt. Tatsächlich sind es zwei getrennte Pflichten: Die Zusammenfassende Meldung ist eine steuerliche Meldung, Intrastat eine statistische. Wer meldepflichtig ist, muss in vielen Fällen beide abgeben.
Die Unterschiede im Überblick
| Intrastat | Zusammenfassende Meldung (ZM) | |
|---|---|---|
| Zweck | Statistik über den Warenverkehr | Kontrolle der Umsatzsteuer |
| Empfänger | Statistisches Bundesamt | Bundeszentralamt für Steuern |
| Erfasst | physische Warenbewegungen, Eingang und Versendung | innergemeinschaftliche Lieferungen und bestimmte Dienstleistungen an Unternehmen in der EU |
| Dienstleistungen | nein | ja |
| Wareneingänge | ja | nein |
| Schwelle | 1 Mio. € Versendung, 3 Mio. € Eingang | keine Mindestgrenze |
| Detailgrad | je Warennummer, Land, Geschäftsart, Gewicht | je USt-IdNr. des Abnehmers mit Summe |
| Frist | 10. Arbeitstag des Folgemonats | 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums |
Warum die Zahlen trotzdem zusammenpassen sollten
Die Ämter gleichen Statistik- und Steuerdaten ab. Weichen die Werte aus deiner Intrastat-Versendung deutlich von den innergemeinschaftlichen Lieferungen in der ZM und der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab, kann eine Rückfrage kommen. Unterschiede sind nicht automatisch Fehler – etwa wegen Dienstleistungen, Reihengeschäften oder abweichender Zeitpunkte – du solltest sie aber erklären können.
Wer macht was?
Die ZM erstellt in der Regel deine Buchhaltung oder dein Steuerbüro. Die Intrastat-Meldung übernehmen wir. Auf Wunsch stimmen wir uns mit deinem Steuerbüro ab, damit beide Meldungen zueinander passen.