Intrastat in Luxemburg 2026

Meldeschwellen, Fristen und Besonderheiten der Intrastat-Meldung in Luxemburg – kompakt erklärt für deutsche Unternehmen.

Aktualisiert: Oktober 2026 · von der awastat-Redaktion

Intrastat-Meldung zwischen Deutschland und Luxemburg

Dein Unternehmen ist in Luxemburg umsatzsteuerlich registriert und bewegt dort Waren über die Grenze? Dann kann neben der deutschen auch eine Intrastat-Meldung in Luxemburg fällig werden. Hier findest du die wichtigsten Regeln für 2026 auf einen Blick.

Auf einen Blick

ZuständigSTATEC, Service Intrastat
Meldeschwellen 2026Eingang 250.000 € · Versendung 200.000 €
Abgabefristonline bis zum 16. Arbeitstag des Folgemonats (bei Papiermeldung bis zum 6. Arbeitstag)
Meldungmonatlich, getrennt nach Eingang und Versendung

Wann du in Luxemburg meldepflichtig bist

Intrastat wird immer in dem Land gemeldet, aus dem die Ware physisch abgeht oder in dem sie physisch ankommt. Eine Meldepflicht in Luxemburg entsteht für ein deutsches Unternehmen typischerweise, wenn es dort umsatzsteuerlich registriert ist – etwa wegen eines Lagers, eines Konsignationslagers oder eigener Lieferungen – und Waren von dort in andere EU-Länder versendet oder aus anderen EU-Ländern dorthin bezieht.

Lieferungen von Deutschland nach Luxemburg meldest du dagegen in Deutschland als Versendung. Dein Kunde in Luxemburg meldet denselben Vorgang dort als Eingang.

Meldeschwellen 2026

Luxemburg hat für 2026 folgende Jahresschwellen festgelegt. Eingang und Versendung werden getrennt betrachtet:

RichtungSchwelle 2026
Eingang (Erwerbe aus der EU)250.000 €
Versendung (Lieferungen in die EU)200.000 €

Liegt dein Unternehmen in einer Richtung darüber, musst du für diese Richtung monatlich melden.

Frist und Ablauf

Die Meldung ist monatlich online bis zum 16. Arbeitstag des Folgemonats (bei Papiermeldung bis zum 6. Arbeitstag) abzugeben. Hattest du in einem Monat keine meldepflichtigen Warenbewegungen, kann – wie in Deutschland – eine Fehlmeldung nötig sein.

Besonderheiten in Luxemburg

Gemeldet wird in Luxemburg online über das Programm IDEP.WEB. Den Zugang dafür beantragst du vorab beim STATEC. Die Schwellen liegen deutlich niedriger als in Deutschland – schon kleinere Warenströme können eine Meldepflicht auslösen.

Stand: Oktober 2026. Die Schwellen und Fristen werden jedes Jahr neu festgelegt. Wir prüfen die aktuellen Werte für dich, bevor wir melden.

Wir melden für dich in Luxemburg

awastat ist als Drittanmelder in Luxemburg tätig. Du schickst uns deine Daten wie gewohnt, wir übernehmen Zugang, Warennummern und Meldung – zusammen mit deiner deutschen Meldung, mit einem Ansprechpartner für alle Länder. Alle Länder im Überblick

Häufige Fragen

Brauche ich einen eigenen Zugang für die Meldung?

Ja. Für die Online-Meldung über IDEP.WEB beantragst du einen Zugang beim STATEC. Als Drittanmelder kümmern wir uns darum für dich.

Kann awastat die Meldung in Luxemburg übernehmen?

Ja. Wir melden als Drittanmelder in Luxemburg und in elf weiteren EU-Ländern. Du lieferst deine Daten einmal, wir kümmern uns um die Meldungen in allen Ländern.

Wir erstellen deine Intrastat-Meldung ab 39,99 € im Monat

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns deine Meldesituation an und sagen dir, was es kostet. Unverbindlich und ohne Vertragsfalle.