Intrastat in Frankreich 2026

Meldeschwellen, Fristen und Besonderheiten der Intrastat-Meldung in Frankreich – kompakt erklärt für deutsche Unternehmen.

Aktualisiert: Oktober 2026 · von der awastat-Redaktion

Intrastat-Meldung zwischen Deutschland und Frankreich

Dein Unternehmen ist in Frankreich umsatzsteuerlich registriert und bewegt dort Waren über die Grenze? Dann kann neben der deutschen auch eine Intrastat-Meldung in Frankreich fällig werden. Hier findest du die wichtigsten Regeln für 2026 auf einen Blick.

Auf einen Blick

ZuständigFranzösischer Zoll (DGDDI)
Meldeschwellen 2026keine feste Schwelle – Auswahl durch die Behörde
Abgabefristbis zum 10. Arbeitstag des Folgemonats
Meldungmonatlich, getrennt nach Eingang und Versendung

Wann du in Frankreich meldepflichtig bist

Intrastat wird immer in dem Land gemeldet, aus dem die Ware physisch abgeht oder in dem sie physisch ankommt. Eine Meldepflicht in Frankreich entsteht für ein deutsches Unternehmen typischerweise, wenn es dort umsatzsteuerlich registriert ist – etwa wegen eines Lagers, eines Konsignationslagers oder eigener Lieferungen – und Waren von dort in andere EU-Länder versendet oder aus anderen EU-Ländern dorthin bezieht.

Lieferungen von Deutschland nach Frankreich meldest du dagegen in Deutschland als Versendung. Dein Kunde in Frankreich meldet denselben Vorgang dort als Eingang.

Meldeschwellen 2026

Frankreich erhebt die Warenverkehrsstatistik seit 2022 im Rahmen der EMEBI (Enquête mensuelle statistique sur les échanges de biens intra-UE). Für den statistischen Teil gibt es keine feste Schwelle: Der Zoll wählt die meldepflichtigen Unternehmen aus und informiert sie schriftlich. Davon getrennt ist die steuerliche Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen, die jedes registrierte Unternehmen abgibt.

Frist und Ablauf

Die Meldung ist monatlich bis zum 10. Arbeitstag des Folgemonats abzugeben. Hattest du in einem Monat keine meldepflichtigen Warenbewegungen, kann – wie in Deutschland – eine Fehlmeldung nötig sein.

Besonderheiten in Frankreich

Wenn du ein Schreiben des französischen Zolls zur EMEBI erhältst, bist du ab dem genannten Monat zur statistischen Meldung verpflichtet. Formulare und Kommunikation laufen auf Französisch.

Stand: Oktober 2026. Die Schwellen und Fristen werden jedes Jahr neu festgelegt. Wir prüfen die aktuellen Werte für dich, bevor wir melden.

Wir melden für dich in Frankreich

awastat ist als Drittanmelder in Frankreich tätig. Du schickst uns deine Daten wie gewohnt, wir übernehmen Zugang, Warennummern und Meldung – zusammen mit deiner deutschen Meldung, mit einem Ansprechpartner für alle Länder. Alle Länder im Überblick

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen EMEBI und der früheren DEB?

Die frühere DEB wurde 2022 in einen steuerlichen Teil und die statistische EMEBI aufgeteilt. Die statistische Meldung betrifft nur Unternehmen, die der Zoll dafür auswählt.

Kann awastat die Meldung in Frankreich übernehmen?

Ja. Wir melden als Drittanmelder in Frankreich und in elf weiteren EU-Ländern. Du lieferst deine Daten einmal, wir kümmern uns um die Meldungen in allen Ländern.

Wir erstellen deine Intrastat-Meldung ab 39,99 € im Monat

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns deine Meldesituation an und sagen dir, was es kostet. Unverbindlich und ohne Vertragsfalle.