Dein Unternehmen ist in Belgien umsatzsteuerlich registriert und bewegt dort Waren über die Grenze? Dann kann neben der deutschen auch eine Intrastat-Meldung in Belgien fällig werden. Hier findest du die wichtigsten Regeln für 2026 auf einen Blick.
Auf einen Blick
| Zuständig | Nationalbank von Belgien (NBB) |
|---|---|
| Meldeschwellen 2026 | Eingang 1.500.000 € · Versendung 1.000.000 € |
| Abgabefrist | bis zum 20. des Folgemonats |
| Meldung | monatlich, getrennt nach Eingang und Versendung |
Wann du in Belgien meldepflichtig bist
Intrastat wird immer in dem Land gemeldet, aus dem die Ware physisch abgeht oder in dem sie physisch ankommt. Eine Meldepflicht in Belgien entsteht für ein deutsches Unternehmen typischerweise, wenn es dort umsatzsteuerlich registriert ist – etwa wegen eines Lagers, eines Konsignationslagers oder eigener Lieferungen – und Waren von dort in andere EU-Länder versendet oder aus anderen EU-Ländern dorthin bezieht.
Lieferungen von Deutschland nach Belgien meldest du dagegen in Deutschland als Versendung. Dein Kunde in Belgien meldet denselben Vorgang dort als Eingang.
Meldeschwellen 2026
Belgien hat für 2026 folgende Jahresschwellen festgelegt. Eingang und Versendung werden getrennt betrachtet:
| Richtung | Schwelle 2026 |
|---|---|
| Eingang (Erwerbe aus der EU) | 1.500.000 € |
| Versendung (Lieferungen in die EU) | 1.000.000 € |
Liegt dein Unternehmen in einer Richtung darüber, musst du für diese Richtung monatlich melden.
Frist und Ablauf
Die Meldung ist monatlich bis zum 20. des Folgemonats abzugeben. Hattest du in einem Monat keine meldepflichtigen Warenbewegungen, kann – wie in Deutschland – eine Fehlmeldung nötig sein.
Besonderheiten in Belgien
In Belgien werden die Intrastat-Daten von der Nationalbank erhoben. Wer die Schwelle für eine Richtung überschreitet, meldet für diese Richtung monatlich. Für sehr große Melder gelten erweiterte Angaben.
Stand: Oktober 2026. Die Schwellen und Fristen werden jedes Jahr neu festgelegt. Wir prüfen die aktuellen Werte für dich, bevor wir melden.
Wir melden für dich in Belgien
awastat ist als Drittanmelder in Belgien tätig. Du schickst uns deine Daten wie gewohnt, wir übernehmen Zugang, Warennummern und Meldung – zusammen mit deiner deutschen Meldung, mit einem Ansprechpartner für alle Länder. Alle Länder im Überblick
Häufige Fragen
Gilt die Schwelle für beide Richtungen zusammen?
Nein. Eingang und Versendung haben in Belgien eigene Schwellen und werden getrennt betrachtet.
Kann awastat die Meldung in Belgien übernehmen?
Ja. Wir melden als Drittanmelder in Belgien und in elf weiteren EU-Ländern. Du lieferst deine Daten einmal, wir kümmern uns um die Meldungen in allen Ländern.